Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sieht zwei Stufen vor. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger über erste Konzepte oder Vorentwürfe informiert. Sie haben dabei Gelegenheit, sich zu den Entwürfen zu äußern. Die Äußerungen werden geprüft und können in das weitere Planungsverfahren einfließen.

Nach Beschluss des Gemeinderates erfolgt anschließend die Beteiligung im Rahmen einer öffentlichen Auslegung.

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Bauamt
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