Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht
Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 01.03.2005 ist das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz soll Transparenz herstellen und durch die Führung eines Vergaberegisters vor Korruption abschrecken.
Dieses Gesetz betrifft im kommunalen Bereich die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligungen. Es gilt für alle Beschäftigten aus den vorher genannten Bereichen, für die kommunalen Mandatsträger/-innen bis hin zu den sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem gilt dieses Gesetz für die natürlichen Personen und juristischen Personenvereinigungen (Unternehmen), die sich um öffentliche Aufträge bewerben.
In der Praxis werden folgende Tatbestände als Korruption bezeichnet:
- Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zu Gunsten eines Anderen
- auf dessen Veranlassung oder auf Eigeninitiative
- zur Erlangung eines Vorteils für sich oder eines Dritten
- mit Eintritt oder in Erwartung eines Schaden oder Nachteils
- für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder
- für ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion) oder
- unter Verschleierung / Geheimhaltung / Vertuschung der Machenschaften.
Bekannteste Korruptionsstraftaten sind z. B. Bestechung oder Vorteilsgewährung.
Um dem vorzubeugen, soll nach dem Willen des Korruptionsbekämpfungsgesetzes eine größtmögliche Transparenz für den genannten Personenkreis hergestellt werden. Diese Transparenz übt eine wichtige präventive Wirkung auf die zur Auskunft verpflichteten Amtsträger aus. Die Offenlegungspflicht und die damit einhergehenden Aufdeckungsmöglichkeiten sollen dazu führen, dass es gar nicht erst zur Korruptionsstraftaten kommt.
Deshalb veröffentlicht die Gemeinde Rheurdt die Gremientätigkeiten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Gemeinde Rheurdt.
Alle Personen, die nicht über einen Internet-Zugang verfügen, haben die Möglichkeit, zu den allgemeinen Dienststunden die Auflistungen der Gremientätigkeiten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder und der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger einzusehen.
Die Liste zur Einsichtnahme liegt auch im Rathaus der Gemeinde Rheurdt, Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt öffentlich aus.
Ihre Ansprechpartner
Telefon: 02845 - 96 33 41
E-Mail: vorzimmer-bm(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35
47509 Rheurdt