Wahlen

Aktuelles zur Bundestagswahl

Hinweise zur Briefwahl

Die Gemeinde Rheurdt empfiehlt die Beantragung der Briefwahl über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Diese werden am 24.01.2025 postalisch an alle Wahlberechtigten im Gemeindegebiet versendet.

Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich erst ab dem 07.02.2025 versendet. Ein früherer Termin wird nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Der Druck der Stimmzettel und deren Auslieferung werden dann einige Tage in Anspruch nehmen, bevor die Briefwahl beginnen kann.

Alternativ kann auch schon jetzt die Briefwahl über untenstehenden Link, per E-Mail unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), schriftlich oder persönlich beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines

Einteilung der Wahlbezirke

Die Gemeinde Rheurdt hat zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags am 23.02.2025 die Einteilung der Wahlbezirke angepasst. Die Einteilung ist weitestgehend ähnlich derer bei der Europawahl im Jahr 2024. Das Gemeindegebiet wird in drei Wahlbezirke eingeteilt. Der Bezirk 1 umfasst den nördlichen Teil von Rheurdt sowie die Ortschaft Kengen. Der Bezirk 2 erstreckt sich über Rheurdt ab etwa der Ortsmitte, den Bereich um den Staatsforst Littard und die Ortschaften Finkenberg und Saelhuysen. Dem Bezirk 3 gehören Schaephuysen und die Ortschaften Neufeld und Lind an. Eine grafische Darstellung der Wahlbezirke finden Sie unter dem untenstehenden Link auf den Seiten des Geoportals Niederrhein.

Bitte beachten Sie unbedingt die Zuordnung zu den Wahlbezirken auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Dort finden Sie auch die Angabe, in welchem Wahllokal zu wählen ist. Es sollen folgende Wahllokale eingerichtet werden:

Wahlbezirk 1: Martinusschule Rheurdt - Aula, Meistersweg 6

Wahlbezirk 2: Martinusschule Rheurdt - Blaues Haus, Finkenstr. 7

Wahlbezirk 3: Feuerwehrgerätehaus Schaephuysen, Rheurdter Str. 7

geoportal-niederrhein

Wahltermine

Im Jahr 2025 finden für Bürger in Nordrhein-Westfalen folgende Wahlen statt:

23.02.2025 Bundestagswahl
14.09.2025 Kommunalwahl NRW
28.09.2025 Stichwahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten (falls notwendig)

Informationen zu den Wahlen finden Sie für die Bundestagswahl auf den Seiten der Bundeswahlleiterin

Internetauftritt Bundeswahlleiterin

und für die Kommunalwahl auf den Seiten des Innenministeriums NRW

Internetauftritt Innenministerium NRW

Um eine ordnungsgemäße Wahldurchführung sicherzustellen, werden für beide Termine Wahlhelfer benötigt. Weitere Informationen hierzu finden Sie nachfolgend.

Informationen für Wahlhelfer/-innen

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.

Die Gemeinde Rheurdt sucht zu jedem Zeitpunkt freiwillige und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die dieses Ehrenamt ausüben möchten.

Je nach Wahlart wird das Gemeindegebiet in unterschiedlich viele Wahl- bzw. Stimmbezirke unterteilt. In jedem dieser Bezirke gibt es ein Wahllokal. Für ein Wahllokal ist je ein Wahlvorstand zu bilden. Der Wahlvorstand setzt sich dabei wie folgt zusammen:

  • ein / eine Wahlvorsteher/-in
  • ein / eine stellv. Wahlvorsteher/-in
  • ein / eine Schriftführer/-in
  • ein / eine stellv. Schriftführer/-in
  • sowie vier bis sechs Beisitzer/-innen.

 

Am Wahltag sind die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Während dieser Zeit sorgt der Wahlvorstand für den ordnungsgemäßen und demokratischen Ablauf des Wahlgeschehens im Wahllokal. Anschließend ermittelt er das Ergebnis im Wahl-/ Stimmbezirk und teilt dieses dem Wahlamt der Gemeinde Rheurdt telefonisch mit.

Die Ausübung der Tätigkeit als Wahlhelfender ist ehrenamtlich. Als Entschädigung für den Einsatz am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von zurzeit 50,00 Euro gezahlt.

Interessierte Bürger können sich gerne direkt über das Onlineformular, per E-Mail an wahlen(@)rheurdt.de oder telefonisch unter 02845 96 33 23 melden.

Wahlarchiv

Durch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) werden die Wahlergebnisse der letzten Jahre in einem Archiv online zur Verfügung gestellt. Über die nachfolgende Verlinkung gelangen Sie zum Gesamtwahlarchiv für alle dem KRZN angeschlossenen Kreise und Kommunen:

Wahlarchiv des KRZN

Für die dort aufgeführten Wahlen können Sie anschließend über die Auswahl des Kreises oder der Gemeinde bis auf die Ebene eines jeden Stimmbezirkes die Ergebnisse einsehen.

 

Ihr Ansprechpartner

Bei Anliegen und Fragen rund um den Themenbereich Wahlen, insbesondere zu der Tätigkeit des Wahlhelfers/der Wahlhelferin, kontaktieren Sie gerne folgenden Ansprechpartner:

Kohnke, Malte
Telefon: 02845 - 96 33 23
malte.kohnke(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt