Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Adresse www.rheurdt.de veröffentlichten Website der Gemeinde Rheurdt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Website www.rheurdt.de mit ihren technischen Anforderungen orientiert (im Rahmen einer Selbstbewertung im Zeitraum vom 28.02.2022 bis 14.03.2022) sich an den international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) und der europäischen Norm EN 301 549.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDFs/Informationsblätter zum Download:

Einige PDF-Dateien/Informationsblätter sind teilweise noch nicht in dem Maße barrierefrei wie die restlichen Inhalte der Website. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen;

  • Download-Dateien in proprietären Formaten: Zum Teil werden Downloads in proprietären Formaten (Word, Excel) angeboten, die ein anderes technisches Verfahren nicht rechtfertigen.

Die vorgenannten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 3 Abs. 3 BITV NRW vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14.03.2022 erstellt und zuletzt am 14.03.2022 aktualisiert.

Barrieren melden: Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse info(@)rheurdt.de. Dazu können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website www.rheurdt.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Gemeinde Rheurdt diese beheben kann.

Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden an ombudsstelle-barrierefreie-it(@)mags.nrw.de oder über den Link https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter der URL https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.