Wohnungsgeberbestätigung
Seit dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber jeden Einzug oder Auszug schriftlich bestätigen.
Hierzu legen Sie bei der Anmeldung im Bürgerbüro eine Wohnungsgeberbestätigung vor.
ACHTUNG: Die Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend von der Vermieterin/ dem Vermieterin zu unterschreiben.