Wohnungsgeberbestätigung

Seit dem 01.11.2015 muss der Wohnungsgeber jeden Einzug oder  Auszug schriftlich bestätigen.
Hierzu legen Sie bei der Anmeldung im Bürgerbüro eine Wohnungsgeberbestätigung vor. 

ACHTUNG: Die Wohnungsgeberbestätigung ist zwingend von der Vermieterin/ dem Vermieterin zu unterschreiben.
 

Wohnungsgeberbestätigung