Personalausweis
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres besteht eine Personalausweispflicht. Bei Beantragung des Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist das Einverständnis beider Sorgeberechtigten oder die Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich, wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht besitzt.
Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache erforderlich, auch Kinder müssen bei Beantragung persönlich dabei sein
Benötigte Unterlagen
- Ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als ein Jahr
- altes Ausweisdokument
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde zur Erfassung der Geburtsregisternummer
- Bei Kindern bis 16 Jahren ist die Einverständniserklärung beider Elternteile oder eine Sorgerechtserklärung notwendig
Gebühr
Die Gebühr für den neuen Personalausweis beträgt 37,00 Euro.
Bei Antragstellern bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, die Gültigkeit beträgt hier auch nur 6 Jahre
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt