Kanalhausanschluss
Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können.
Für die Herstellung, Änderung oder Erneuerung eines Kanalanschlusses ist eine schriftliche Genehmigung der Gemeinde Rheurdt erforderlich.
Grundstücksentwässerung nach (Externer Link) § 61a Landeswassergesetz (Verlinkung zur Justiz-online)
Um die gesetzlichen Vorschriften zu verstehen und dann auch ordnungsgemäß umzusetzen, bietet die Gemeinde Rheurdt jedem Hauseigentümer bei Fragen Unterstützung und Beratung an.
Ob bei der Auswahl einer sachkundigen Firma für Dichtheitsprüfungen oder bei den anschließenden Sanierungsmaßnahmen: den Mitarbeitern des Bauamtes liegen Listen über die sachkundigen Firmen vor.
Undichtigkeiten in Folge von Rohrleitungsbeschädigungen, Setzungen, Wurzeleinwuchs oder Ähnlichem sind nicht ungewöhnlich, deshalb werden viele Hausbesitzer nach Sanierungsmöglichkeiten und qualifizierten Ansprechpartnern suchen.