Gestattung

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Der Antrag kann beim Ordnungsamt - Zimmer 5 - der Gemeinde Rheurdt gestellt werden.

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.

Gebühren:
25 Euro bis 800 Euro

Die Gebühr hängt von der Anzahl und Größe der Ausschankflächen und der Dauer der Veranstaltung ab.

Ihre Ansprechpartner

Willems, Tobias
Telefon: 02845 - 96 33 32
tobias.willems(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt