Gaststättenrechtliche Erlaubnis
Wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte übernehmen oder einen neuen Gaststättenbetrieb führen wollen, dann benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis.
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend alkoholische Getränke ausschenken wollen, dann benötigen Sie eine Gestattung.
Gaststättenerlaubnis
Wenn Sie Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, betreiben Sie ein Gaststättengewerbe. Sie benötigen jedoch nicht für jede Tätigkeit im Gaststättengewerbe eine Erlaubnis.
Grundsätzlich gilt:
Sobald Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Im Genehmigungsverfahren wird regelmäßig auch eine Stellungnahme der Bauaufsicht angefordert. Für bestimmte Maßnahmen benötigen Sie von dort ebenfalls eine Erlaubnis. War der Betrieb vielleicht vorher ein Ladenlokal und soll jetzt als Gaststätte betrieben werden, benötigen Sie eine Genehmigung für die Nutzungsänderung.
Es empfiehlt sich, die baurechtlichen Fragen im Vorfeld zu klären.
Bei einer änderungsfreien Übernahme besteht für Sie die Möglichkeit, eine vorläufige Erlaubnis zu beantragen.
Diese können Sie erhalten, wenn der Antrag, das Führungszeugnis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes vorliegen.
Achtung:
Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben sind die Unterlagen (Führungszeugnis, Auszug Gewerbezentralregister und Bescheinigung in Steuersachen) für beide Partner erforderlich
Bei juristischen Personen (zum Beispiel GmbH) benötigen Sie die Unterlagen für die juristische Person und zusätzlich für den geschäftsführenden Vertreter (zum Beispiel Geschäftsführer) ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Bis alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, vergeht eine gewisse Zeit. Es empfiehlt sich daher frühzeitig (mindestens einen Monat vor der geplanten Eröffnung) den Gaststättenantrag zu stellen.
Bei lebensmittelrechtlichen Fragen kann der Landrat Kleve, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelwesen Auskunft geben. Von dieser Behörde wird im Genehmigungsverfahren ebenfalls um Stellungnahme zu Ihrem Betrieb gebeten.
Benötigte Unterlagen:
- Antrag Gaststättenerlaubnis nach Terminvereinbarung beim Ordnungsamt zu stellen
- Grundrisszeichnung
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Nutzflächenberechnung
- Kopie des Pacht- oder Kaufvertrages
- Gesundheitszeugnis oder Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Unterrichtungsnachweis
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- sofern vorhanden: Handelsregisterauszug
Gebühren:
150 Euro bis 5.000 Euro je nach Größe des Betriebes
vorläufige Erlaubnis 50 Euro bis 250 Euro
Ihre Ansprechpartner
Willems, Tobias
Telefon: 02845 - 96 33 32
tobias.willems(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt