Fischereischein
Jahres- und Fünfjahresfischereischeine
Jahres- und Fünfjahresfischereischeine kann jeder beantragen, der eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Bei Antragsstellung erforderlich sind das Prüfungszeugnis im Original sowie ein aktuelles Lichtbild.
Für eine Verlängerung ist lediglich der noch gültige Fischereischein vorzulegen. Falls jedoch kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, muss ein neuer Fischereischein ausgestellt werden. Hierbei ist ebenfalls ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Jugendfischereischeine
Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen. Erforderlich ist ein aktuelles Lichtbild.
Es darf nur in Begleitung einer Person mit gültigem Jahres- oder Fünfjahresfischereischein geangelt werden. Der Jugendfischereischein ist ab Antragsstellung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig.
Ab einem Alter von 16 Jahren muss eine Fischerprüfung abgelegt werden.
Ihre Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt