Bürgergeld
Allgemeine Informationen
Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, die bedürftigen Menschen in Deutschland einen grundlegenden Lebensunterhalt sichert. Es ersetzt das frühere Arbeitslosengeld II und bietet finanzielle Unterstützung, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Das Bürgergeld wird erwerbsfähigen Menschen gewährt und dient als Absicherung in schwierigen Lebenslagen.
Anträge
Neuanträge
Wenn Sie Bürgergeld neu beantragen möchten, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. Bitte beachten Sie, dass hierzu eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.
Eine Terminvereinbarung ist online oder telefonisch möglich.
Weiterbewilligung
Formular Weiterbewilligungsantrag
Für die Weiterbewilligung des Bürgergeldes müssen Sie je nach persönlicher Situation jährlich oder halbjährlich einen neuen Antrag stellen.
Neben dem Antragsformular müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Die Kontopauszüge der letzten drei Monate
- Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate, wenn Sie Erwerbseinkommen erzielen
- Einkommensnachweise bei anderen Einkünften
- Die aktuelle Heiz- und Betriebskostenabrechnung
Achten Sie darauf, alle erforderlichen Dokumente vollständig und fristgerecht einzureichen, um Verzögerungen bei der Weiterbewilligung zu vermeiden.
Terminvereinbarungen und Abgabe von Unterlagen sowie Anliegen zu den Unterkünften können auch im Front-Office durch Herrn Schmidt zu folgenden Zeiten bearbeitet werden:
Mo. und Mi. 08.30-11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Ihre Ansprechpartner
Geiling, Steffen
Telefon: 02845 - 96 33 51
Steffen.Geiling(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt
Lokoschek, Dominique
Telefon: 02845 - 96 33 56
Dominique.Lokoschek(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt