Bestattungen

In der Gemeinde Rheurdt gibt es zwei kommunale Friedhöfe und einen kirchlich geführten Friedhof in Schaephuysen. Sie dienen der Beisetzung aller Personen, die bei Ihrem Tode in der Gemeinde Rheurdt ihren Wohnsitz hatten, sowie derjenigen, die ein Nutzungsrecht an einem Wahlgrab haben oder einen Bezug zu Rheurdt. 

Auf dem Zentralfriedhof sind Wahlgräber, Reihengräber, Urnenwahlgräber, anonyme Reihengräber, anonyme Urnenreihengräber und ein Aschestreufeld vorhanden.

Auf dem Friedhof am Burgweg sind nur Wahlgräber vorhanden.

Die Ruhezeit nach einer Beisetzung beträgt 30 Jahre.

Die Größen der Gräber und weitere Einzelheiten können der Friedhofssatzung entnommen werden. Die Friedhofsgebühren sind aus der Friedhofsgebührensatzung ersichtlich. Beide Satzungen stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

Beschreibung der Grabarten

  • Reihengrab
  • Anonymes Reihengrab
  • Wahlgrab
  • Urnenreihengrab
  • Urnenwahlgrab
  • Anonymes Urnenreihengrab
  • Ruhe- und Gedenkstätte für Sternenkinder
  • Aschestreufeld

 

  • 1 Sarg oder 4 Urnen
  • 30 Jahre / 30 Jahre
  • Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist jährlich möglich.
  • Bei einer weiteren Beisetzung ist für die Dauer der Ruhefrist für die gesamte Grabstätte eine Verlängerung erforderlich.
  • Die Friedhofsverwaltung stellt die Grabstätten zur Auswahl zur Verfügung.
  • Es besteht kein Anrecht auf eine besondere Grabstätte.
  • Der Nutzungsberechtigte entscheidet über die Anzahl der Grabstellen.
  • Die Größe eines Wahlgrabes beträgt 2,40 m (Länge) x 1,20 m (Breite).
  • Innerhalb von 6 Monaten nach einer Bestattung muss die Grabstätte hergerichtet werden.
  • Die Pflege erfolgt durch den Nutzungsberechtigen oder einen Beauftragten des Nutzungsberechtigten.
  • Steineinfassungen und Grabmale sind schriftlich zu beantragen. Änderungen sind ebenfalls zu genehmigen. Abmessungen sind der Friedhofssatzung zu entnehmen.
  • Auf den Grabfeldern 9 und 11 des Friedhofes Burgweg und auf dem Zentral Friedhof sind Einfassungen nicht zugelassen.
  • Eine Abdeckung der Grabstätte mit Platten (komplett oder teilweise) ist möglich.
  • Die Entsorgung des Grabmales und der Einfassung inklusive Fundamente sind am Ende der Nutzungsdauer vom Nutzungsberechtigten zu organisieren.

Fixe Kosten

 

  • Nutzungsrecht 30 Jahre je Wahlgrab: 1.072 €; Urnenwahlgrab: 1.186 €
  • Verlängerung pro Jahr je Grabstelle: 35,72 €; 39,53 €
  • Grabbereitung für Sargbestattung: 929,00 €
  • Grabbereitung für Urnenbestattung: 501,00 €

 

Variable Kosten

  • Benutzung der Leichenhallen: 392,00 €
  • Benutzung der Einsegnungshalle: 309,00 €

Ihre Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Telefon: 02845 - 96 33 31
einwohnermeldeamt(@)rheurdt.de
Rathausstraße 35, 47509 Rheurdt