Landeshundegesetz

Alle Informationen rund um das Landeshundegesetz NW

 

Hier können Sie einen Hund an- oder abmelden. 

Bitte beachten Sie, dass bei einem gefährlichen Hund oder eines Hundes bestimmer Rasse nach § 4 Landeshundegesetzt NRW eine gesonderte Meldung beim Ordnungsamt zu erfolgen hat. 
Das erforderliche Formular finden Sie hier unter Ordnungsamt